Thema · Gastronomie
Lebensmittelhygiene-Unterweisung LMHV: Rechtssicher & praxisnah für Kitas, Horte und Schulen
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 23 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Gastronomie · Hygiene · Kinderhilfe, Jugendhilfe · Kita, Schule, Hort · Lebensmittelhygiene · Pädagogisch
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4048
Ihre Vorteile
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Barrierefrei
WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Die ArbSchG §§ 3, 4 und 12 verpflichten Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Mitarbeitende über Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu unterweisen. Konkretisiert wird dies durch DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention") mit den §§ 4 und 12 zur Gefährdungsbeurteilung sowie DGUV Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention) für die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Lebensmittelrechtliche Vorschriften:
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) regelt in §§ 4-7 die Hygieneanforderungen an Lebensmittelunternehmer und ihre Mitarbeitenden. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) § 4 definiert den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden. Ergänzt werden diese durch die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene mit Anhang II Kapitel VIII zur Personalhygiene.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Gefährdungsbeurteilung: Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 müssen alle Tätigkeiten im Lebensmittelbereich systematisch auf Hygiene- und Gesundheitsrisiken analysiert werden. Die Ergebnisse fließen in die Schulungsinhalte ein.
Dokumentationspflicht: Die Durchführung der Unterweisung ist gemäß ArbSchG § 6 schriftlich zu dokumentieren und für das Arbeitsverhältnis plus 2 Jahre aufzubewahren.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
- Aufklärung über LMHV § 4: Untersagung der Tätigkeit bei ansteckenden Krankheiten
- Pflichten nach LFGB § 4: Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden
- HACCP-Grundsätze in der Gemeinschaftsverpflegung
2. Persönliche Hygiene
- Körperhygiene: Tägliches Duschen, saubere Kleidung, kurze Fingernägel
- Handhygiene: 5-Moment-Handedesinfektion nach WHO-Standard
- Krankheitszeichen: Erkennung von Durchfall, Erbrechen, Hautläsionen
- Schmuck- und Kleidungsregel: Keine Ringe, Armbänder, offene Haare
3. Lagerung und Temperaturführung
4. Verarbeitung und Zubereitung
- 2-Bereiche-System: Roh- und Gargefährliche Trennung in Küchenzonen
- Korrektes Auftauen: Kühlschrank, Mikrowelle oder fließendes Wasser
- Kern- und Oberflächentemperaturen messen: 75°C Garpunkt für Fleisch
- Verzehrfertige Lebensmittel: max. 3 Stunden bei Raumtemperatur
5. Reinigung und Desinfektion
- 3-Phasen-System: Vorreinigung, Reinigung mit Reinigungsmitteln, Desinfektion
- Reinigungsfrequenzen: Täglich Arbeitsflächen, wöchentlich Kühlschränke
- Korrekte Mittelauswahl: Lebensmittelkontaktmaterialien gemäß LMHB
6. Erste Hilfe im Lebensmittelbereich
- Verbandkasten mit blauen Pflastern und Metallverbanden
- Meldepflicht bei Unfällen: Arbeitsunfall anzeigen und Produktrückruf prüfen
- Notfallnummern: Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- T Unzureichende Kühlanlagen → Regelmäßige Wartung und Temperaturprotokoll
- O Fehlende Trennung von Roh und Gargefährlich → Farbcodierte Arbeitsbereiche und Besteck
- P Mangelnde Hygienekenntnisse → Jährliche Unterweisung und Hygieneschulungen
Weitere Risiken: Kreuzkontamination durch gemeinsame Schneidebretter, Temperaturmissachtung bei Warmhalten, unzureichende Reinigung von Küchengeräten. Alle Maßnahmen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
Dokumentation: Verwendung standardisierter Unterweisungsnachweise LMHV mit Inhaltsverzeichnis, Unterschriften und Datum. Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre gemäß LFGB § 40 für Nachweise der Lebensmittelsicherheit.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Händedesinfektionsmittelspender in allen Arbeitsbereichen vorhanden und funktionsfähig
- Temperaturprotokolle für Kühlschränke und Tiefkühler werden täglich geführt
- Farbcodierte Schneidebretter und Besteck für Roh/Fleisch/Gemüse vorhanden
- Mitarbeitende kennen Symptome, bei denen Tätigkeit zu unterbleiben ist (Durchfall, Erbrechen)
- Notfallverbandkästen mit blauen Pflastern alle 3 Monate kontrolliert
- Reinigungspläne für alle Küchenbereiche aktuell und dokumentiert
- Schulungsnachweise für alle Mitarbeitenden (auch Aushilfen) vorhanden
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Fehlende Trennung von ArbeitsbereichenRoh fleisch und Salat auf gleichem Brett schneiden führt zu gefährlicher Kreuzkontamination.
- Unzureichende TemperaturkontrollenKühlschränke ohne regelmäßige Messung bergen Risiken für Lebensmittelinfektionen.
- Veraltete SchulungsnachweiseViele Einrichtungen vergessen die jährliche Auffrischung, was bei Kontrollen zu Bußgeldern führt.
- Fehlende Dokumentation von AusschlusszeitenBei Erkrankungen müssen Krankheitszeiten und Wiederaufnahme der Tätigkeit lückenlos dokumentiert werden.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Schwangere Mitarbeitende Aufklärung über erhöhtes Risiko für Toxoplasmose und Listeriose, ggf. Tätigkeitsumfang anpassen.
- Auszubildende und Praktikanten Erweiterte Unterweisung durch erhöhtes Unfallrisiko und mangelnde Erfahrung in Lebensmittelbetrieben.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Lebensmittelhygiene (LMHV)
Muss auch das Reinigungspersonal geschult werden?
Ja, nach LMHV § 4 sind alle Personen zu schulen, die in den Lebensmittelbereich eingreifen, auch Reinigungskräfte und Hausmeister.
Wie lange dauert eine Unterweisung?
Die Dauer beträgt 60-90 Minuten je nach Vorerfahrung und kann durch praktische Übungen erweitert werden.
Gibt es Unterschiede zwischen Kita und Schule?
Grundsätzliche Inhalte sind identisch, in Schulen ist zusätzlich auf Großküchen-Betrieb und Menüplanung einzugehen.
Wer darf unterweisen?
Geprüfte Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Hygienefachkräfte nach DGUV Regel 100-001.
Was passiert bei Verstößen?
LMHV § 9 sieht Bußgelder bis 50.000€ vor, bei Gesundheitsschäden droht Strafverfahren.
Können Online-Schulungen anerkannt werden?
Ja, wenn sie die Inhalte der DGUV Information 207-016 abdecken und dokumentierbare Prüfungsnachweise erbringen.
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