Thema · Arbeitsschutz

Unterweisung Lager- und Transportarbeiten: Rechtssicher & praxisnah

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 4046 ca. 7 Minuten Lernzeit

Kehrmaschine des kommunalen Bauhofs im Einsatz auf einer Straße

Steckbrief

Dauer
ca. 7 Minuten, jederzeit unterbrechbar
Bereiche
Arbeitsschutz · Bauhof · Hausmeister · Produktion · Wasserwirtschaft, Kläranlage
Rechtsgrundlage
ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten; DGUV Vorschrift 67 - Flurförderzeuge
Nachweis
Zertifikat automatisch als PDF
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
Kennung
UWC-Nr. 4046

Ihre Vorteile

Warum Unterweisungscenter?

  • Rechtssicher

    ArbSchG-konform

  • Mehrsprachig

    DE, EN, FR u. a.

  • Zertifikat

    Automatisch als PDF

  • Ein Klick

    Keine Registrierung

  • KISS

    Kurz und bündig

  • Barrierefrei

    WCAG 2.2 AA

Auf dieser Seite
Lager- und Transportarbeiten zählen zu den häufigsten, aber auch unfallträchtigsten Tätigkeiten in deutschen Betrieben. Jedes Jahr verursachen sie tausende Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – häufig durch unsachgemäßes Heben, Tragen oder Stapeln von Lasten. Die gesetzliche Unterweisungspflicht nach ArbSchG §12 zwingt Arbeitgeber dazu, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu schulen und so Unfälle sowie Gesundheitsschäden zu vermeiden. Eine strukturierte Online-Unterweisung vermittelt praxisrelevantes Wissen zu Lastenhandhabung, Gefahrenerkennung und korrekten Arbeitstechniken – in nur 30 Minuten abgeschlossen und direkt dokumentiert.

Abschnitt 1

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Unterweisung zu Lager- und Transportarbeiten sind klar geregelt:

  • ArbSchG §12 (Unterweisungspflicht): Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
  • ArbSchG §5 (Gefährdungsbeurteilung): Vor jeder Tätigkeit muss der Arbeitgeber Gefährdungen ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der DGUV): Regelt die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und die Durchführung von Unterweisungen.
  • DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschriften): Verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Unterweisung und Dokumentation.
  • DGUV Regel 100-001 (Gefährdungsbeurteilung): Konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.
  • DGUV Regel 113-004 (Heben und Tragen): Spezielle Regel für manuelle Lastenhandhabung mit praktischen Hinweisen.

Abschnitt 2

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber tragen die alleinige Verantwortung für eine sichere Arbeitsumgebung. Konkret müssen sie:

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen: Identifikation von Risiken beim Heben, Tragen, Stapeln und Transportieren.
  • Unterweisung durchführen: Alle betroffenen Mitarbeitenden müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden.
  • Dokumentation sicherstellen: Die Teilnahme an der Unterweisung muss schriftlich festgehalten und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden (DGUV Vorschrift 1 §6).
  • Schutzausrüstung bereitstellen: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Rückenstützgurte oder Sicherheitsschuhe anbieten.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen: z. B. Hubwagen, Regaltechnik, ergonomische Arbeitsplätze.

Abschnitt 3

Inhalte der Unterweisung

Was die Online-Unterweisung vermittelt

Die praxisorientierte Schulung gliedert sich in vier Module und vermittelt konkretes Handlungswissen:

1. Erkennen von Gefährdungen

  • Mechanische Gefahren: Quetsch-, Stich-, Schnittverletzungen durch Staplermasten, Paletteinschläge
  • Physische Belastungen: Überlastung der Wirbelsäule, Haltungsschäden durch falsches Heben
  • Sturz- und Rutschgefahren: Unordentliche Gänge, lose Verpackungsmaterialien, unbefestigte Laderampen

2. Korrekte Lastenhandhabung

  • T-Prinzip: Technik vor Tragen – mechanische Hilfsmittel prüfen
  • Hebe-Trage-Technik (HHT): Knie beugen, Rücken gerade, Last eng am Körper
  • Gewichtslimitierungen: DGUV-Infos 204-031 – Männer max. 25 kg, Frauen 15 kg, Jugendliche 12 kg
  • Teamarbeit: Kommunikation beim Zwei-Mann-Tragen, eindeutige Kommandos

3. Sicheres Stapeln und Lagern

  • Stapelfähigkeit prüfen: Verpackungssymbole wie „Stapelbegrenzung“ beachten
  • Lastaufnahmefähigkeit von Regalen: Plattenbelastung beachten (z. B. 500 kg/m²)
  • Brandschutz: Fluchtwege freihalten, Mindestabstände von 0,5 m zu Heizkörpern

4. Transportmittel und Verkehrssicherheit

  • Gabelstapler: Betriebsanweisung kennen, Fahrerlaubnis gemäß DGUV Vorschrift 68
  • Hubwagen & Rollcontainer: Bremsen prüfen, Last sichern
  • Verkehrswege: Fußgänger- und Fahrzeugverkehr trennen, Bodenmarkierungen beachten

Am Ende erhalten die Teilnehmenden einen praktischen Merkzettel mit den wichtigsten Regeln und QR-Code zum Download der DGUV-Poster „Heben und Tragen“.

Abschnitt 4

Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Gefährdungen und Schutzmöglichkeiten im Überblick

GefährdungSchutzmöglichkeit (TOP-Prinzip)Beispiel
Überlastung der WirbelsäuleTechnische Maßnahme: Hubwagen, HebebühnenPaletten per Hubwagen bewegen statt tragen
Sturzgefahr durch hohe RegaleOrganisatorische Maßnahme: regelmäßige Kontrolle, SchulungTäglicher Sicht-Check vor Arbeitsbeginn
Quetschverletzungen an StaplerPersönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe mit StahlkappeEN ISO 20345 S3-Schuhe tragen
Stichverletzungen durch lose StahlbandTechnische Maßnahme: Kantenschutz, HandschuheStahlhandschuhe mit Cut-Schutz tragen

Die konsequente Anwendung des TOP-Prinzips (Technik – Organisation – Persönliche Schutzausrüstung) verringert Unfall- und Gesundheitsrisiken erheblich.

Abschnitt 5

Zielgruppen & Branchen

Diese Unterweisung ist besonders relevant für:

  • Logistik & Lager: Kommissionierer, Lagerfachkräfte, Staplerfahrer
  • Produktion: Werker, Schichtleiter, Materialbereitstellung
  • Einzelhandel: Verkaufspersonal im Lagerbereich, Aushilfen
  • Spedition & Versand: Verlader, Fahrzeugbelader
  • Bau & Handwerk: Baustofflager, Baustellenlogistik

Branchenspezifische Besonderheiten wie z. B. Gefahrgut oder Lebensmittelhygiene werden in Zusatzmodulen erläutert.

Abschnitt 6

Intervalle & Dokumentation

Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor:

  • Erstunterweisung: Vor Aufnahme der Tätigkeit – auch für Aushilfen und Leiharbeitnehmer.
  • Wiederholungsunterweisung: jährlich oder bei Änderung der Arbeitsbedingungen.
  • Dokumentation: Teilnahmebestätigung mit Datum, Inhalt und Unterschrift.
  • Aufbewahrung: Mindestens 2 Jahre lang – empfohlen bis zur nächsten Unterweisung.

Die digitale Online-Unterweisung erstellt automatisch eine revisionssichere Teilnahmebescheinigung im PDF-Format.

In der Praxis

Was Verantwortliche wissen müssen

Checkliste

Das sollten Sie prüfen

  • Alle Mitarbeitenden haben vor Tätigkeitsaufnahme an einer Unterweisung teilgenommen?
  • Gefährdungsbeurteilung für Lager- und Transportarbeiten liegt aktuell vor?
  • Hubwagen, Stapler und Regale regelmäßig geprüft (DGUV V3)?
  • Lasten über 25 kg werden technisch oder durch Teamarbeit bewegt?
  • Fluchtwege im Lager frei und beschildert?
  • PSA (Sicherheitsschuhe, Handschuhe) vorhanden und getragen?
  • Unterweisungsnachweise 2 Jahre archiviert?
  • Neue/veränderte Arbeitsabläufe wurden in die Gefährdungsbeurteilung eingearbeitet?

Häufige Fehler

Das geht oft schief

  1. Unterweisung vergessen
    Abmahnung bis 30.000 € Bußgeld nach ArbSchG §22.
  2. Nur „Theorie“ vermitteln
    Ohne praktische Übungen bleibt die Umsetzung schwierig – Online-Kurs integriert Videos und Wissens-Check.
  3. Dokumentation unvollständig
    Fehlende Unterschrift oder fehlendes Datum macht den Nachweis wertlos.
  4. Alte Gefährdungsbeurteilung nutzen
    Neue Regale, andere Paletten = neues Risiko. Dokument muss jährlich aktualisiert werden.
  5. Leiharbeitende vergessen
    Der Verleiher muss unterweisen, der Entleiher muss kontrollieren – Koordination fehlt oft.
  6. „Ist ja nur kurz“-Mentalität
    Auch 5-kg-Heben kann bei falscher Haltung Bandscheibenvorfälle verursachen.

Sonderfälle

Das gilt zusätzlich

  • Schwangere und stillende Mütter
    Gemäß MuSchG dürfen sie keine Lasten über 5 kg heben oder tragen – Technik wird Pflicht.
  • Jugendliche und Auszubildende
    Bis 18 Jahre maximal 12 kg – intensivere Schulung erforderlich.
  • Menschen mit Vorerkrankungen
    Rückenprobleme erfordern individuelle Risikobewertung und ggf. Arbeitsplatzanpassung.

Häufige Fragen

Fragen zur Unterweisung Lager- und Transportarbeiten

Muss die Unterweisung präsenz oder kann sie online erfolgen?

Online ist laut DGUV-Richtlinien vollständig erlaubt, wenn interaktive Inhalte und Abschlusstests vorhanden sind.

Wer zahlt für die Unterweisung?

Der Arbeitgeber – Kosten sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Wie lange dauert die Online-Unterweisung?

Ca. 25–30 Minuten inkl. Abschlusstest – jederzeit pausierbar.

Was ist bei Leiharbeitenden zu beachten?

Der Verleiher muss unterweisen, der Entleiher muss die Wirksamkeit kontrollieren – Koordination ist Pflicht.

Muss auch der Bürokaufmann im Lager unterwiesen werden?

Ja, sobald er auch selten Lagerarbeiten übernimmt – kein Präventionsrisiko.

Kann die Unterweisung mehrsprachig erfolgen?

Ja, verfügbar in Deutsch, Englisch, Polnisch und Türkisch – weitere Sprachen auf Anfrage.

Was passiert bei Prüfung durch die Berufsgenossenschaft?

Bei digitaler Unterweisung kann die Teilnahmebescheinigung sofort vorgelegt werden – revisionssicher.

Gibt es eine Staffelrabatt für große Teams?

Ja, ab 50 Lizenzen reduziert sich der Preis um bis zu 40 %.

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