Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung Lager- und Transportarbeiten: Rechtssicher & praxisnah
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 7 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Bauhof · Hausmeister · Produktion · Wasserwirtschaft, Kläranlage
- Rechtsgrundlage
- ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten; DGUV Vorschrift 67 - Flurförderzeuge
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4046
Ihre Vorteile
Warum Unterweisungscenter?
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DE, EN, FR u. a.
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WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Unterweisung zu Lager- und Transportarbeiten sind klar geregelt:
- ArbSchG §12 (Unterweisungspflicht): Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
- ArbSchG §5 (Gefährdungsbeurteilung): Vor jeder Tätigkeit muss der Arbeitgeber Gefährdungen ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der DGUV): Regelt die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und die Durchführung von Unterweisungen.
- DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschriften): Verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Unterweisung und Dokumentation.
- DGUV Regel 100-001 (Gefährdungsbeurteilung): Konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.
- DGUV Regel 113-004 (Heben und Tragen): Spezielle Regel für manuelle Lastenhandhabung mit praktischen Hinweisen.
Zugrunde liegende Regelwerke
- ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten
- DGUV Vorschrift 67 - Flurförderzeuge · Ausgabe 1958.09 aktualisierte
- LasthandhabV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber tragen die alleinige Verantwortung für eine sichere Arbeitsumgebung. Konkret müssen sie:
- Gefährdungsbeurteilung erstellen: Identifikation von Risiken beim Heben, Tragen, Stapeln und Transportieren.
- Unterweisung durchführen: Alle betroffenen Mitarbeitenden müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden.
- Dokumentation sicherstellen: Die Teilnahme an der Unterweisung muss schriftlich festgehalten und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden (DGUV Vorschrift 1 §6).
- Schutzausrüstung bereitstellen: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Rückenstützgurte oder Sicherheitsschuhe anbieten.
- Technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen: z. B. Hubwagen, Regaltechnik, ergonomische Arbeitsplätze.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
Was die Online-Unterweisung vermittelt
Die praxisorientierte Schulung gliedert sich in vier Module und vermittelt konkretes Handlungswissen:
1. Erkennen von Gefährdungen
- Mechanische Gefahren: Quetsch-, Stich-, Schnittverletzungen durch Staplermasten, Paletteinschläge
- Physische Belastungen: Überlastung der Wirbelsäule, Haltungsschäden durch falsches Heben
- Sturz- und Rutschgefahren: Unordentliche Gänge, lose Verpackungsmaterialien, unbefestigte Laderampen
2. Korrekte Lastenhandhabung
- T-Prinzip: Technik vor Tragen – mechanische Hilfsmittel prüfen
- Hebe-Trage-Technik (HHT): Knie beugen, Rücken gerade, Last eng am Körper
- Gewichtslimitierungen: DGUV-Infos 204-031 – Männer max. 25 kg, Frauen 15 kg, Jugendliche 12 kg
- Teamarbeit: Kommunikation beim Zwei-Mann-Tragen, eindeutige Kommandos
3. Sicheres Stapeln und Lagern
- Stapelfähigkeit prüfen: Verpackungssymbole wie „Stapelbegrenzung“ beachten
- Lastaufnahmefähigkeit von Regalen: Plattenbelastung beachten (z. B. 500 kg/m²)
- Brandschutz: Fluchtwege freihalten, Mindestabstände von 0,5 m zu Heizkörpern
4. Transportmittel und Verkehrssicherheit
- Gabelstapler: Betriebsanweisung kennen, Fahrerlaubnis gemäß DGUV Vorschrift 68
- Hubwagen & Rollcontainer: Bremsen prüfen, Last sichern
- Verkehrswege: Fußgänger- und Fahrzeugverkehr trennen, Bodenmarkierungen beachten
Am Ende erhalten die Teilnehmenden einen praktischen Merkzettel mit den wichtigsten Regeln und QR-Code zum Download der DGUV-Poster „Heben und Tragen“.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
Gefährdungen und Schutzmöglichkeiten im Überblick
| Gefährdung | Schutzmöglichkeit (TOP-Prinzip) | Beispiel |
|---|---|---|
| Überlastung der Wirbelsäule | Technische Maßnahme: Hubwagen, Hebebühnen | Paletten per Hubwagen bewegen statt tragen |
| Sturzgefahr durch hohe Regale | Organisatorische Maßnahme: regelmäßige Kontrolle, Schulung | Täglicher Sicht-Check vor Arbeitsbeginn |
| Quetschverletzungen an Stapler | Persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe | EN ISO 20345 S3-Schuhe tragen |
| Stichverletzungen durch lose Stahlband | Technische Maßnahme: Kantenschutz, Handschuhe | Stahlhandschuhe mit Cut-Schutz tragen |
Die konsequente Anwendung des TOP-Prinzips (Technik – Organisation – Persönliche Schutzausrüstung) verringert Unfall- und Gesundheitsrisiken erheblich.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
- Logistik & Lager: Kommissionierer, Lagerfachkräfte, Staplerfahrer
- Produktion: Werker, Schichtleiter, Materialbereitstellung
- Einzelhandel: Verkaufspersonal im Lagerbereich, Aushilfen
- Spedition & Versand: Verlader, Fahrzeugbelader
- Bau & Handwerk: Baustofflager, Baustellenlogistik
Branchenspezifische Besonderheiten wie z. B. Gefahrgut oder Lebensmittelhygiene werden in Zusatzmodulen erläutert.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
- Erstunterweisung: Vor Aufnahme der Tätigkeit – auch für Aushilfen und Leiharbeitnehmer.
- Wiederholungsunterweisung: jährlich oder bei Änderung der Arbeitsbedingungen.
- Dokumentation: Teilnahmebestätigung mit Datum, Inhalt und Unterschrift.
- Aufbewahrung: Mindestens 2 Jahre lang – empfohlen bis zur nächsten Unterweisung.
Die digitale Online-Unterweisung erstellt automatisch eine revisionssichere Teilnahmebescheinigung im PDF-Format.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Alle Mitarbeitenden haben vor Tätigkeitsaufnahme an einer Unterweisung teilgenommen?
- Gefährdungsbeurteilung für Lager- und Transportarbeiten liegt aktuell vor?
- Hubwagen, Stapler und Regale regelmäßig geprüft (DGUV V3)?
- Lasten über 25 kg werden technisch oder durch Teamarbeit bewegt?
- Fluchtwege im Lager frei und beschildert?
- PSA (Sicherheitsschuhe, Handschuhe) vorhanden und getragen?
- Unterweisungsnachweise 2 Jahre archiviert?
- Neue/veränderte Arbeitsabläufe wurden in die Gefährdungsbeurteilung eingearbeitet?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Unterweisung vergessenAbmahnung bis 30.000 € Bußgeld nach ArbSchG §22.
- Nur „Theorie“ vermittelnOhne praktische Übungen bleibt die Umsetzung schwierig – Online-Kurs integriert Videos und Wissens-Check.
- Dokumentation unvollständigFehlende Unterschrift oder fehlendes Datum macht den Nachweis wertlos.
- Alte Gefährdungsbeurteilung nutzenNeue Regale, andere Paletten = neues Risiko. Dokument muss jährlich aktualisiert werden.
- Leiharbeitende vergessenDer Verleiher muss unterweisen, der Entleiher muss kontrollieren – Koordination fehlt oft.
- „Ist ja nur kurz“-MentalitätAuch 5-kg-Heben kann bei falscher Haltung Bandscheibenvorfälle verursachen.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Schwangere und stillende Mütter Gemäß MuSchG dürfen sie keine Lasten über 5 kg heben oder tragen – Technik wird Pflicht.
- Jugendliche und Auszubildende Bis 18 Jahre maximal 12 kg – intensivere Schulung erforderlich.
- Menschen mit Vorerkrankungen Rückenprobleme erfordern individuelle Risikobewertung und ggf. Arbeitsplatzanpassung.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Lager- und Transportarbeiten
Muss die Unterweisung präsenz oder kann sie online erfolgen?
Online ist laut DGUV-Richtlinien vollständig erlaubt, wenn interaktive Inhalte und Abschlusstests vorhanden sind.
Wer zahlt für die Unterweisung?
Der Arbeitgeber – Kosten sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Wie lange dauert die Online-Unterweisung?
Ca. 25–30 Minuten inkl. Abschlusstest – jederzeit pausierbar.
Was ist bei Leiharbeitenden zu beachten?
Der Verleiher muss unterweisen, der Entleiher muss die Wirksamkeit kontrollieren – Koordination ist Pflicht.
Muss auch der Bürokaufmann im Lager unterwiesen werden?
Ja, sobald er auch selten Lagerarbeiten übernimmt – kein Präventionsrisiko.
Kann die Unterweisung mehrsprachig erfolgen?
Ja, verfügbar in Deutsch, Englisch, Polnisch und Türkisch – weitere Sprachen auf Anfrage.
Was passiert bei Prüfung durch die Berufsgenossenschaft?
Bei digitaler Unterweisung kann die Teilnahmebescheinigung sofort vorgelegt werden – revisionssicher.
Gibt es eine Staffelrabatt für große Teams?
Ja, ab 50 Lizenzen reduziert sich der Preis um bis zu 40 %.
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