Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung Kühlschmierstoffe: Rechtssichere Schulung für Ihre Mitarbeiter
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 13 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Feuerwehr, Rettungsdienst · Gefahrstoffe, Stoffe · Maschinen, Geräte
- Rechtsgrundlage
- DGUV Information 209-051 - Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe; DGUV Regel 109-003 - Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4042
Ihre Vorteile
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Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Kühlschmierstoffen
Die sichere Handhabung von Kühlschmierstoffen ist in mehreren Vorschriften geregelt:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §3 – Allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- ArbSchG §4 – Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- ArbSchG §12 – Unterweisungspflicht der Beschäftigten
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3 – Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
- BetrSichV §10 – Instandhaltung und Prüfung von Anlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §14 – Unterweisung beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- DGUV Regel 109-002 – Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
- VDI-Richtlinie 3035 – Kühlschmierstoffe – Minimierung der Emission
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 209-051 - Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe · Ausgabe 2016.07
- DGUV Regel 109-003 - Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen · Ausgabe 2026.04
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Nach ArbSchG §12 müssen Arbeitgeber alle Mitarbeiter, die mit Kühlschmierstoffen arbeiten, vor Arbeitsaufnahme und regelmäßig wiederkehrend unterweisen. Die Unterweisung muss:
- Gefahren durch Haut- und Atemwegsexposition erklären
- Korrekte Verwendung von Schutzausrüstung demonstrieren
- Verhaltensregeln bei Verschüttungen und Unfällen vermitteln
Zusätzlich erfordert ArbSchG §4 eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung, die alle Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen erfasst. Die Dokumentation muss 10 Jahre aufbewahrt werden. Die BetrSichV §10 verlangt regelmäßige Prüfungen der Kühlschmierstoffanlagen – in der Regel jährlich durch Sachkundige.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Grundlagen und Einsatzgebiete
Kühlschmierstoffe (auch Schneid- oder Prozessflüssigkeiten genannt) dienen der Kühlung, Schmierung und Spanbeseitigung bei metallbearbeitenden Prozessen. Die Unterweisung vermittelt:
- Unterschied zwischen wassergemischten und ungemischten Kühlschmierstoffen
- Einsatzgebiete in Drehereien, Fräsbetrieben und Schleifereien
- Zusammensetzung: Öle, Emulgatoren, Korrosionsschutzmittel, Biozide
2. Gesundheitliche Gefährdungen
Hautkontakt: Dermatitis, allergische Reaktionen durch Emulgatoren und Biozide Inhalation: Atemwegsirritationen, extrinsische allergische Alveolitis („Dreherlunge“) Augenexposition: Chemische Konjunktivitis durch Spritzer
3. Sicherheitsmaßnahmen und Schutzausrüstung
- Technische Lösungen: Kapselung, Absaugung an Maschinen, rückstandsfreie Trennung von Werkzeug und Bediener
- Organisatorische Maßnahmen: Minimierung der Expositionszeit, regelmäßige Hautreinigung, separate Pausenräume
- Personenschutz: Chemikalienschutzhandschuhe (EN 374), ggf. Atemschutz (FFP2 bei hoher Emissionsbelastung), Schutzbrille
4. Handhabung und Lagerung
Richtige Mischverhältnisse beachten (typischerweise 4-8 % Konzentration), Temperaturkontrolle (15-25 °C), kein direktes Sonnenlicht. Lagerung in verschlossenen Behältern, getrennt von Lebensmitteln. Besonders bei Mineralölen: wassergefährdende Stoffe – Lagerung in doppelwandigen Behältern oder Auffangwannen.
5. Wartung und Instandhaltung
- Regelmäßige Konzentrationskontrolle (Refraktometer oder Titration)
- pH-Wert-Überwachung (7,5-9,5 für wassergemischte KSS)
- Mikrobiologische Überwachung (Dip-Slide-Verfahren)
- Filterwechsel nach Herstellerangaben
6. Entsorgung und Umweltschutz
Alt-Kühlschmierstoffe sind gefährliche Abfälle (AbfAIV-Nr. 130205). Sammlung in dafür vorgesehenen Behältern, Kennzeichnung mit EWC-Code. Abgabe nur an zugelassene Entsorgungsunternehmen. Leckagen sofort beseitigen – Verwendung von Ölbindemitteln.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
TOP-Prinzip anwenden:
- Technik: Stoffarme Prozesse bevorzugen (z.B. Minimalmengenschmierung), geschlossene Kühlschmierstoffsysteme, automatische Konzentrationsüberwachung
- Organisation: Expositionszeiten minimieren durch Automatisierung, Schulung zur richtigen Reinigungstechnik, regelmäßige Hautarztuntersuchungen bei Exponierten
- Personenschutz: Hautschutzplan erstellen, Hautschutzsalben vor Arbeitsbeginn, gründliche Reinigung nach Tätigkeit, keine Ringe oder Uhren tragen
Brand- und Explosionsschutz: Ungemischte Mineralöle bilden leichtentzündliche Dämpfe (Gefahrklasse A III). Rauchverbote, explosionssichere Elektroinstallationen, Löschmittel bereitstellen (Löschdecke, Pulverlöscher).
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
Besonders betroffen sind:
- Metallverarbeitung: Drehereien, Fräsbetriebe, Schleifereien
- Automobilindustrie: Motorenfertigung, Zahnradschleifen
- Werkzeugbau: Herstellung von Präzisionswerkzeugen
- Kunststoffverarbeitung: Spritzguss mit metallischen Werkzeugen
Alle Tätigkeitsbereiche mit konventionellen Kühlschmierstoffsystemen oder minimalmengenschmierung. Besondere Berücksichtigung von Reinigungspersonal und Wartungstechnikern.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
Nach DGUV Regel 109-002 muss die Unterweisung:
- Vor Arbeitsaufnahme erfolgen „Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen“
- Jährlich wiederkehrend bei regelmäßiger Tätigkeit
- Bei Änderungen der Arbeitsverfahren oder neuer Erkenntnisse
Dokumentationspflicht: Schriftliche Teilnahmebestätigung mit Inhaltsangabe, Datum und Unterschrift. Aufbewahrung: 10 Jahre nach Ende der Tätigkeit. Digitale Dokumentation empfohlen – jederzeit abrufbar bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaft.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Gefährdungsbeurteilung für Kühlschmierstoffe vorliegend und aktuell?
- Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme unterwiesen und dokumentiert?
- Schutzausrüstung (Handschuhe, ggf. Atemschutz) vorhanden und geprüft?
- Konzentrationskontrolle der Kühlschmierstoffe regelmäßig durchgeführt?
- Hautschutzplan erstellt und kommuniziert?
- Entsorgungsnachweise für Alt-Kühlschmierstoffe archiviert?
- Sicherheitsdatenblätter aktuell und auffindbar?
- Lagerorte für Kühlschmierstoffe ordnungsgemäß gekennzeichnet?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Mangelnde KonzentrationskontrolleZu hohe oder niedrige Konzentration führt zu Hautirritationen oder Maschinenproblemen. Lösung: Wöchentliche Messung und Dokumentation.
- Falsche HandschuheNitrilhandschuhe statt geprüfter Chemikalienschutzhandschuhe verwenden. Lösung: EN 374 zertifizierte Schutzhandschuhe bereitstellen.
- Keine HautschutzmaßnahmenVerzicht auf Hautschutzsalbe vor Arbeitsbeginn. Lösung: Hautschutzplan erstellen und kontrollieren.
- Versäumte UnterweisungNeue Mitarbeiter nicht vor Tätigkeitsaufnahme geschult. Lösung: Checkliste zur Einarbeitung nutzen.
- Unklare EntsorgungAlt-Kühlschmierstoffe in Hausmüll entsorgt. Lösung: Spezielle Entsorgungsbehälter und Weiterleitung an zertifizierte Entsorger.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Nachtarbeit und GKV Bei Nachtschichten erhöhte Aufmerksamkeit für Hautprobleme, da Hautregeneration beeinträchtigt. Ergänzende Hautschutzmaßnahmen empfohlen.
- Jugendliche und Auszubildende Gesonderte schriftliche Belehrung nach JArbSchG §8 erforderlich. Kein Einsatz in Bereichen mit hoher Biozid-Exposition.
- Schwangere Mitarbeiter Einzelfallprüfung nach Mutterschutzgesetz. Ausschluss von Tätigkeiten mit Biozid-haltigen Kühlschmierstoffen möglich.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Kühlschmierstoffe
Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?
Grundsätzlich jährlich, bei besonderen Vorkommnissen oder neuen Erkenntnissen sofort. Das gilt auch für Reinigungs- und Wartungspersonal.
Müssen auch Büroangestellte geschult werden, die nur selten in die Produktion gehen?
Wenn keine direkte Tätigkeit mit Kühlschmierstoffen erfolgt, reicht eine kurze Belehrung über Verhaltensregeln. Bei Betreten der Produktionsfläche ohne Schutzausrüstung ist dies ausreichend dokumentiert zu machen.
Welche Dokumente müssen der Unterweisung beiliegen?
Sicherheitsdatenblätter, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung für Kühlschmierstoffanlagen, Hautschutzplan und Entsorgungsnachweise.
Ist eine Online-Unterweisung ausreichend?
Ja, wenn sie die Inhalte der DGUV Regel 109-002 vollständig abdeckt und eine Präsenzschulung bei Bedarf ergänzt. Die Teilnahme ist digital zu dokumentieren.
Wer ist von der Unterweisung ausgenommen?
Niemand. Selbst externe Monteure oder Lieferservice müssen die grundlegenden Sicherheitsregeln kennen und erhalten eine Kurzunterweisung beim Betreten der Anlage.
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