Thema · Arbeitsschutz
KOMPAKT Deeskalationstraining für den öffentlichen Dienst – Online-Unterweisung
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 13 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Feuerwehr, Rettungsdienst · Ordnungsamt · Verwaltung, Büro
- Rechtsgrundlage
- ArbSchG - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 7201
Ihre Vorteile
Warum Unterweisungscenter?
-
Rechtssicher
ArbSchG-konform
-
Mehrsprachig
DE, EN, FR u. a.
-
Zertifikat
Automatisch als PDF
-
Ein Klick
Keine Registrierung
-
KISS
Kurz und bündig
-
Barrierefrei
WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände festzulegen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit von Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Schulung in Konflikt- und Gewaltprävention im Bürgerkontakt. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4: Die Gefährdungsbeurteilung muss auch psychische Belastungen durch Kundenkontakt einbeziehen.
Zugrunde liegende Regelwerke
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Rechtliche und organisatorische Grundlagen
- Aufklärung über ArbSchG §12 und DGUV Vorschrift 1 §4: Verständnis der Arbeitgeberpflichten und des rechtlichen Rahmens
- Überblick Landesverwaltungsvorschriften zu Sicherheit und Ordnung in Behörden
- Verhaltenscodex für den Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern („Bürgerfreundlichkeit & Grenzen“)
2. Kommunikative Deeskalation
- LEAF-Modell: Listen, Empathize, Apologize, Fix – praxisorientiert anhand typischer Behördenszenarien
- Stimme, Körpersprache, Sicherheitsabstand: 3-Schritt-Technik zur raschen Beruhigung
- Formulierungshilfen bei Drohungen („Ich verstehe Ihre Enttäuschung, möchte Ihnen aber erklären …“)
3. Eskalationsstufen und Alarmierung
- Stufenmodell: 1. verbale Aufforderung, 2. Sachargument, 3. Verhaltensanweisung, 4. kollegiale Unterstützung, 5. Sicherheitsdienst / Polizei
- Verwendung von Notfallknopf oder internem Rufsystem: technische und rechtliche Abstimmung
- Checkliste „Wann rufe ich 110?“ – konkrete Beispiele aus Bürgeramt, Jobcenter, Kfz-Zulassung
4. Praxisworkshops & Fallbeispiele
- Live-Rollenspiel: Konflikt um lange Bearbeitungszeit im Einwohnermeldeamt
- Videoanalyse: Aggressive Kundin im Sozialamt – welche Deeskalationsstrategien hätten verhindern können?
- Diskussionsrunde: „Was tun bei rassistischen Beleidigungen?“ Rechtlicher Rahmen und psychologische Selbstfürsorge
5. Nachsorge und psychische Gesundheit
- Erste-Hilfe-Psychologie: Soforthilfe nach Bedrohungserlebnis
- Weiterleitung an Betriebsarzt oder externe Beratung: DGUV V2 §21
- Kollegiale Fallbesprechung (Peer-Supervision) als präventive Maßnahme
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Psychische Belastungen: Beleidigungen, Bedrohungen, sexualisierte Gewalt
- Körperliche Gefährdung: Schubsen, Festhalten, Wurfgeschosse
- Stressfolgen: Burn-out, Angststörungen, erhöhte Fluktuation
TOP-Prinzip – Technische, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen
- T – Technisch: Notfallknöpfe, Panikgitter, Trennscheiben, Videoüberwachung (DSGVO-konform)
- O – Organisatorisch: Dienstpläne mit Pufferzeiten, kollegiale Unterstützung, Einzelgesprächsregelung bei Eskalation
- P – Persönlich: Deeskalationstraining, Selbstbehauptungskurs, regelmäßige Supervision
Die Kombination beugt effektiv vor und senkt die Unfall- und Fehlzeitenquote nachweislich um bis zu 35 % (DGUV Studie 2022).
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
- Bürgerämtern & Einwohnermeldeämtern
- Jobcentern & Sozialämtern
- Kfz-Zulassungsstellen & Fahrerlaubnisbehörden
- Finanzämtern & Steuerbehörden
- Ordnungsämtern & Kommunalen Vollzugsdiensten
Insbesondere Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr und kürzen Bearbeitungszeiten profitieren von der kompakten Online-Schulung.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen liegt vor und ist aktuell.
- Deeskalationskonzept wurde erstellt und allen Mitarbeitenden kommuniziert.
- Technische Schutzmaßnahmen (Notfallknopf, Trennscheibe) sind funktionsfähig.
- Alle Mitarbeitenden haben das KOMPAKT-Training absolviert und unterschrieben.
- Alarm- und Eskalationspläne sind ausgehängt und bekannt.
- Regelmäßige Feedbackrunden nach kritischen Vorfällen sind eingerichtet.
- Supervision/Peer-Support wird mindestens halbjährlich angeboten.
- Dokumentation der Schulungen ist vollständig und 10 Jahre archiviert.
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Nur Führungskräfte schulenFront-Mitarbeitende sind der direkte Ansprechpartner – sie dürfen nicht vergessen werden.
- Einmalige Schulung ohne WiederholungKompetenzen verblassen; 24-Monats-Zyklus ist Pflicht.
- Fehlende DokumentationOhne Nachweis droht Bußgeld nach ArbSchG §23.
- Keine Einbindung von Sicherheitsdienst/ PolizeiKooperationsvereinbarungen verhindern Chaos im Ernstfall.
- Technische Schutzmaßnahmen ignorierenDeeskalation allein reicht nicht; Panic-Buttons und Plexiglas zählen mit.
- Keine Nachsorge nach VorfällenTraumatisierte Mitarbeitende benötigen zeitnahe psychologische Hilfe.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Auszubildende & Praktikanten
Sie gelten als „Beschäftigte“ und müssen vor Dienstbeginn unterwiesen werden. Praktikumsnachweise erfordern zusätzliche Dokumentation.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung KOMPAKT Deeskalationstraining für den öffentlichen Dienst
Muss ich das Training auch für teilzeitbeschäftigte Aushilfskräfte durchführen?
Ja. ArbSchG §12 gilt unabhängig von Beschäftigungsumfang.
Kann die Schulung digital durchgeführt werden?
Ja, die DGUV erkennt Online-Schulungen an, wenn sie interaktiv sind und eine Abschlussprüfung enthält.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber gemäß ArbSchG §12; Ausgaben sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Wie lange dauert die Schulung?
Das KOMPAKT-Training umfasst 45 Minuten Lernzeit plus 15 Minuten Prüfung – ideal für den Arbeitsalltag.
Was tun bei Wiederholungsfällen?
Direkte Nachschulung innerhalb von 14 Tagen, Eskalationsgespräch mit Vorgesetzten, ggf. Arbeitsplatzanalyse.
Gibt es Fördermittel?
Landesspezifische Programme (z. B. „Sicherheit in Kommunalverwaltungen“) erstatten bis zu 80 % der Schulungskosten.
Muss ich die Polizei einladen?
Empfohlen, aber nicht zwingend. Eine Kooperationsvereinbarung erleichtert den Ernstfall.
Was zählt als „kritisches Ereignis“ für Nachschulung?
Bedrohung mit Waffe, körperliche Attacke, wiederholte Beleidigungen mit rassistischem Hintergrund.
Weiterlesen
Ähnliche Unterweisungen
- UWC 4006
Alkohol, Rauchen, Drogen und Medikamente
AllgemeinArbeitsschutz - UWC 4004
Alleinarbeit bei Arbeit mit erhöhter oder kritischer Gefährdung
ArbeitsschutzAußenbereich, GrünflächeBauhof - UWC 5011
Anti-Korruption (Compliance) in öffentlichen Stellen
Führungskräfte SchulungenRechtlichesVerwaltung, Büro - UWC 4098
Arbeiten Home Office
Verwaltung, Büro
Jetzt rechtssicher online unterweisen
Erledigen Sie Ihre ArbSchG-Pflicht in nur 60 Minuten. Unsere interaktive Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat passt sich perfekt in Ihren Dienstplan. Keine Kursraumkosten, keine Reisezeit – starten Sie kostenlos und schulen Sie sofort nach.
Kostenfreies Strategiegespräch vereinbaren