Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen – Rechtssicherheit für Kita, Hort & Schule
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 9 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Erste Hilfe · Kinderhilfe, Jugendhilfe · Pädagogisch
- Rechtsgrundlage
- DGUV Information 202-089 - „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen; DGUV Information 204-006 - "Anleitung zur Ersten Hilfe
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 7103
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Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Verpflichtung zur Erste-Hilfe-Unterweisung ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten „bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen … über Maßnahmen der Ersten Hilfe, einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung, zu unterweisen“.
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der DGUV) §7: Bestimmte Tätigkeiten – zu denen der Umgang mit Kindern nach DGUV Information 207-006 zählt – machen „wiederkehrende Unterweisungen“ notwendig.
- DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsstätten“) §26: Betriebe müssen „geeignete Betriebsmittel und Einrichtungen für Erste Hilfe“ bereithalten. Die Mitarbeitenden müssen „in der Benutzung“ unterwiesen werden.
- SGB VII §20: Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass Unternehmen „Geeignete Vorkehrungen gegen Arbeitsunfälle … zu treffen“ haben; dazu zählt auch ausreichend geschultes Personal.
- Kindergarten-/KitaG der Länder: Viele Landeskinderbildungsgesetze (z. B. BayKiBiG §45, KiBiz NRW §48) konkretisieren die Pflicht zur Ersten-Hilfe-Ausbildung für pädagogisches Personal.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 202-089 - „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen · Ausgabe 2021.07
- DGUV Information 204-006 - "Anleitung zur Ersten Hilfe · Ausgabe 2023.01
- DGUV Information 204-008 - "Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder · Ausgabe 2023.03
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Gefährdungsbeurteilung: Nach ArbSchG §5 hat der Träger zu prüfen, welche Gefährdungen für Kinder und Personal entstehen können, z. B. Stolperfallen im Gruppenraum, allergische Reaktionen oder Krankheitsanfälle. Daraus leiten sich die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen ab.
Dokumentation: Nach ArbSchG §6 muss die Unterweisung inhaltlich und zeitlich nachweisbar sein. Die Nachweise sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bei Erste-Hilfe-Leistungen ist ein Versorgungsprotokoll zu führen, das spätestens am Folgetag dem Träger vorliegt.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Voraussetzungen vorab sicherstellen
- Erste-Hilfe-Material prüfen: Verbandkästen gemäß DIN 13164 „K“ (Kinder) an zentralen Orten und auf dem Spielplatz, Notarztruf 112 frei wählbar, Rettungsplan mit Adresse und Wegbeschreibung.
- Notfallkarte pro Kind: Elternkontakt, Allergien, Medikamente, Einverständnis Erste-Hilfe-Maßnahmen.
- Schulung der Mitarbeitenden: Mindestens eine Person pro Gruppe/Standort mit 9-stündiger Erste-Hilfe-Ausbildung (DGUV Grundkurs) und alle weiteren Mitarbeitenden mit der obligatorischen Unterweisung.
2. Sofortmaßnahmen bei drohenden Notfällen
- Sicherung der Unfallstelle: Andere Kinder ablenken und in Sicherheit bringen, kritische Situationen (Glasscherben, Verkehr) abwehren.
- Erste Hilfe leisten: Stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit, kontrolliertes Atmen prüfen, Kind in Pronation lagern (Säuglinge), Fremdkörper-Entfernung nach BLS-Algorithmus.
- Notruf absetzen: Klare Lagebeschreibung, Pädagogik vor Ort, Eltern informieren, Arztbesuch begleiten.
3. Praxisbeispiele aus Kitas
- Sturz vom Klettergerüst: Schock lagerung, Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung erkennen, Rettungsdienst alarmieren.
- Krampfanfall (Fieberkrämpfe):strong> Kind seitlich lagern, Zunge freihalten, Zeit stoppen, Eltern und Notarzt informieren.
- Allergische Reaktion: Symptome erkennen (Hautrötung, Atemnot), Notfallset (z. B. EpiPen) anwenden, Lagebeschreibung an Notarzt weitergeben.
4. Dokumentation nach Erste-Hilfe-Leistung
- Versorgungsprotokoll: Unfallhergang, durchgeführte Maßnahmen, Zeitpunkte, Unterschrift der leitenden Fachkraft.
- Meldepflicht: Bei Arbeitsunfällen innerhalb von drei Tagen der zuständigen Berufsgenossenschaft melden (DGUV Vorschrift 1 §26).
- Elterngespräch: Transparente Information, Empfehlung ärztlicher Nachsorge, Datenschutz (DSGVO) beachten.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
Konkrete Gefährdungen in Kitas & Horten:
- Stolper- und Sturzrisiken: Unbeaufsichtigtes Klettern, nasse Böden nach dem Morgenkreis.
- Fremdkörper in den Atemwegen: Kleinteile, Essensreste, Spielzeuge.
- Hautkontakt mit Allergenen: Pollen, Tierhaare, Lebensmittel (Erdnuss, Milch).
- Infektionsrisiken: Hände-des-Infektionsschutzes, Blut, Erbrochenes.
TOP-Prinzip anwenden:
- T echnische Maßnahmen: Rutschfeste Matten, kindgerechte Geländerhöhen, allergikerfreundliche Materialien.
- O rganisatorische Maßnahmen: Kleingruppen bei gefährlichen Aktivitäten, feste Erste-Hilfe-Kontaktperson pro Gruppe, Elterninformationsabende.
- P ersonelle Maßnahmen: Regelmäßige Unterweisung, Herz-Lungen-Wiederbelebung-Training in der Teameinheit, psychologische Erste-Hilfe-Kurse für Leitungspersonal.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
- Erzieher*innen, Tagespflegepersonen und Hortleiter*innen in kommunalen und freien Trägern
- Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen in Schulkindernbetreuung und Ganztagsschulen
- Pädagogische Fachkräfte in Integrationskindergärten und Waldkindergärten
- Leitungskräfte (Kita-Leitung, Hort-Leitung), die die Einhaltung der Schulungsnachweise sicherstellen müssen
Besonderheiten: Bei Integrationskindern sind medizinische Grundkenntnisse (z. B. Umgang mit Epilepsie, Diabetes) erforderlich, bei Waldkindergärten gelten zusätzliche Risiken wie Insektenstiche und Unterkühlung.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
Dokumentation: Teilnahmebescheinigung mit Inhaltsangabe (Modul „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen“, UWC-Nr. 7103), Namensliste und Unterschrift der Teilnehmenden. Nach DGUV Vorschrift 1 §28 sind die Nachweise fünf Jahre aufzubewahren; digitaler Speicherort: Personalakte oder Lernmanagementsystem (DSGVO-konform).
Versorgungsprotokoll: Bei jedem Einsatz sofortiges Ausfüllen, spätestens nach Dienstende der Einrichtungsleitung übergeben. Aufbewahrungsfrist: zehn Jahre nach Arbeitsunfall, da ggf. Beweismittel in Haftungsfragen.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Erste-Hilfe-Koffer DIN 13164 „K“ vollständig und unbeschädigt?
- Notfallkarte für jedes Kind aktuell in der Gruppe hinterlegt?
- Letzte Unterweisung liegt nicht länger als 24 Monate zurück?
- Mindestens eine Fachkraft pro Gruppe mit 9-stündigem Erste-Hilfe-Kurs?
- Notfallplan mit Adresse und Wegbeschreibung aushängend?
- Elternbrief zur Erste-Hilfe-Einwilligung unterschrieben?
- Versorgungsprotokoll-Vorlagen vorrätig und stabiler Kugelschreifer?
- Hygiene- und Infektionsschutz-Set (Handschuhe, Beatmungsfolie) enthalten?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Schulungsintervalle verpasstErzieher*innen wechseln zwischen Einrichtungen und die Fristen werden nicht dokumentiert.
- Falscher VerbandkastenStandard-Ersthelferkoffer statt DIN 13164 „K“ – fehlende Kindergrößen und Pinzetten.
- Eltern fehlinformierenNicht alle Eltern wissen, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen ohne ärztliche Anordnung erlaubt sind.
- Keine zentrale NotfallkarteNotfallinfos liegen verstreut in den Gruppen – Zeitverlust bei Notruf.
- Unterweisung nur „auf dem Papier“E-Learning absolviert, aber kein praktisches Training – Wissenslücken bleiben.
- Kein VersorgungsprotokollErsthelfer vergessen den Vordruck auszufüllen – Haftungsrisiko im Streitfall.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Kinder mit Behinderung Individuelle Notfallpläne (z. B. Krampfanfall-Protokoll), spezielle Hilfsmittel (Rollstuhl-Rampen).
- Säuglinge unter 12 Monaten Anpassung der Wiederbelebungstechnik (zwei-Finger-Druck), stabile Seitenlage modifiziert.
- Nicht-deutschsprachige Eltern Notfallkarten zweisprachig (Deutsch/Englisch/Arabisch), visuelle Symbole.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen
Muss ich als Praktikant*in auch unterwiesen werden?
Ja, nach ArbSchG §12 gilt die Pflicht für alle Beschäftigten – unabhängig vom Vertragsverhältnis.
Wie lange dauert die Online-Unterweisung?
Ca. 60–90 Minuten inklusive interaktiver Praxisvideos und Abschlusstest.
Darf ich Medikamente verabreichen (z. B. Epipen)?
Nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern. In akuten Notfällen ist die Lebensrettung höherwertig.
Welche Frist gilt bei Personalwechsel zur Nachschulung?
Innerhalb von vier Wochen nach Dienstantritt im neuen Betrieb.
Ist die Online-Ausbildung anerkannt?
Ja, sie erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschriften 1 & 2 und ist von den Berufsgenossenschaften akzeptiert.
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