Thema · Allgemein
Unterweisung Dienstfahrräder: Rechtssicher, praxisnah, online
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 11 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Allgemein · Arbeitsschutz · Fahrzeuge
- Rechtsgrundlage
- BetrSichV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln; DGUV Information 208-047 - Pedelec25 - Fahrrad, Transportmittel - Elektromobilität
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4021
Ihre Vorteile
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Rechtssicher
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DE, EN, FR u. a.
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WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Zugrunde liegende Regelwerke
- BetrSichV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- DGUV Information 208-047 - Pedelec25 - Fahrrad, Transportmittel - Elektromobilität · Ausgabe 2015.08
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Rechtliche Einordnung der Dienstfahrräder Mitarbeiter lernen, welche Fahrzeugklassen es gibt: klassisches Fahrrad, Pedelec 25 km/h (kein Kennzeichen, Führerscheinfrei), S-Pedelec 45 km/h (Versicherungskennzeichen, Führerschein Klasse AM/ B, Helmpflicht). Rechtsgrundlage: § 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. eKFV für 45 km/h-Pedelecs.
- Unterschied Fahrrad vs. Pedelec vs. E-Bike
- Kennzeichnung und Versicherungspflicht bei 45 km/h-Pedelecs
- Alter- und Führerscheinanforderungen
2. Technische Sicherheitsaspekte
- Licht & Sichtbarkeit: Tagfahrlicht, Rücklicht, Reflektoren – Vorschrift nach § 67a StVZO.
- Bremsen: Zwei unabhängige Bremsanlagen, regelmäßige Prüfung auf Verschleiß.
- Reifen: Profiltiefe ≥ 1 mm, korrekter Luftdruck, Einsatz wintertauglicher Reifen bei Eis und Schnee.
- Akku & Elektronik: Nur Original-Ladegeräte nutzen, Ladevorgang nie unbeaufsichtigt, korrekte Lagerung (nicht im Frost).
- UVV-Checkliste: Lenker, Sattel, Klingel, Schutzbleche, Gepäckträgerbefestigung.
3. Verhaltensregeln im Straßenverkehr
- Reihenfolge im fließenden Verkehr, Schulterblick, Handzeichen setzen.
- Rechtsabbiegen: Vorsicht vor Lkw, „Toter Winkel“-Problematik.
- Einbahnstraßen: Erlaubte Fahrtrichtung beachten, Ausnahmen für Radverkehr erkennen.
- Rücksicht auf Fußgänger: Gehwegradeln nur erlaubt, wenn ausgeschildert.
- Alkohol & Drogen: 0,5-Promille-Grenze beachten, Betriebsinterne 0,0-Regelung möglich.
4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Helm: DIN EN 1078, korrekte Größe und Einstellung, regelmäßiger Austausch nach Sturz.
- Warnweste: EN ISO 20471, Farbe fluoreszierend-gelb oder orange.
- Handschuhe: Rutschfeste Sohle, Wetterschutz.
- Regenbekleidung: Atmungsaktiv, Reflektoreinsätze.
5. Wartung & Mängelkultur
- Täglicher Roll-Check: Bremsen, Reifendruck, Beleuchtung, Akkuladestand.
- Wöchentliche Kurzinspektion: Schnellspanner, Schrauben, Kette ölen.
- Mängel sofort melden: QR-Code auf dem Rad oder digitales Ticketsystem.
- Jährliche UVV-Prüfung durch Sachkundigen, Nachweise im Fahrzeug mitführen.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Verkehrsunfälle: Auffahrunfälle, Türe öffnet, Abbiegeunfälle, „Rechts-vor-Links“-Unachtsamkeit.
- Stürze durch technische Defekte: Platten, Bremsversagen, defekte Beleuchtung bei Dämmerung.
- Weatherbedingte Risiken: Glatteis, Nässe, Blendung durch tiefstehende Sonne.
- Gefahrstoffe: Batterien können bei unsachgemäßer Lagerung auslaufen oder explodieren.
- Ergonomische Belastung: Falsche Sitzposition, Überanstrengung bei langen Touren.
TOP-Prinzip anwenden Technisch: regelmäßige UVV-Prüfung, Austausch von Verschleißteilen vor Ablauf der Lebensdauer. Organisatorisch: Routenplanung mit Radwegen, Fahrtenbuch zur Nachverfolgung schwieriger Stellen, Pausenregelung. Personenbezogen: Helmpflicht, Schulung zum Reifenwechsel, Fahrtraining auf Firmengelände, Awareness-Kampagne „Sehen und gesehen werden“.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
- Kurier- & Paketdienste: Hohe Laufleistung, urbaner Raum, Schwerpunkt Pedelec 25 km/h.
- Mobile Pflege & Sozialdienste: Besuchsdienst, ländliche Regionen, Notfall-Einsätze.
- Facility- & Security-Service: Streifengänge, Parkplatzkontrollen, große Areale.
- Gastronomie-Lieferdienste: Zeitdruck, unterschiedliche Wetterlagen, hohe Akkuzyklen.
- Kommunen & Stadtwerke: Botendienste, Ordnungsamt, technische Außendienste.
Besonderheiten Jugendliche Auszubildende und 16-jährige Schülerpraktikanten dürfen nur Pedelecs 25 km/h führen und benötigen eine erweiterte Einweisung in den Straßenverkehr. Schwangere Mitarbeiterinnen sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (§ 10 MuSchG).
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
- Neue Mitarbeitereinstellung
- Technischer Änderung (z. B. Umstieg von Pedelec 25 auf 45 km/h)
- Nach Unfällen oder beinahe-Unfällen
Dokumentationspflicht Protokoll mit Inhalten, Datum, Dauer, Teilnehmerliste, Unterschriften. Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (DGUV Vorschrift 1, Anlage 1). Digital oder in Papierform, jederzeit prüfungsbereit.
UVV-Prüfung Jährlich durch befähigte Person (z. B. Meister KFZ-Technik, geprüfte Sicherheitsfachkraft). Ergebnisprotokoll und Prüfplakette im Fahrzeug führen, Mängel binnen 14 Tagen beheben.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Helm sitzt fest und trägt CE-Kennzeichnung EN 1078
- Reifendruck entspricht Herstellerangaben, Profiltiefe ≥ 1 mm
- Beleuchtung funktioniert: Front- & Rücklicht, Brems- und Reflektorleuchten
- Akku korrekt eingebaut und Ladestand ≥ 50 %
- Bremsen testen: beide Griffe satt durchziehen, kein Rutschen
- Lenker und Vorderrad ausgerichtet, Schnellspanner geschlossen
- Gepäckträger und Korb fest verschraubt, max. 25 kg belastbar
- UVV-Prüfplakette aktuell und gut lesbar
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Unterweisung nur „mal eben“ nebenbeiOhne strukturiertes Skript und Nachweis droht ein Bußgeld bis 30.000 €.
- Falscher Helm oder gar kein HelmAls PSA zertifizierte Fahrradhelme sind Pflicht; Skate- oder Skihelme gelten nicht.
- Akku laden über Nacht im BüroLithium-Ionen-Akkus benötigen brandsichere Ladezonen .
- UVV-Prüfung vergessenAbgelaufene Prüfplakette führt sofort zu Betriebsaufsicht und Stilllegung.
- Keine MängelkulturDefekte Klingel oder fehlendes Rücklicht werden ignoriert – bis zum Unfall.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Jugendliche & Auszubildende 16–18-Jährige dürfen laut § 2 eKFV nur Pedelecs 25 km/h führen. Erweiterte Schulung zu Schulweg und Verkehrsregeln notwendig.
- Schwangere Beschäftigte Tragen eines zusätzlichen Rückenprotektors empfohlen, Anpassung der Tourenlänge und Pausenplanung nach § 10 MuSchG.
- Mitarbeiter mit Sehschwäche Ggf. Einsatz von Pedelecs mit Rücktrittbremse und akustischem Warnsystem, verstärkte Sensibilisierung anderer Verkehrsteilnehmer.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Dienstfahrräder
Müssen wir Mitarbeiter mit Dienstfahrrädern auch führen, wenn sie nur selten fahren?
Ja – § 10 BetrSichV fordert eine Unterweisung vor erstmaliger Benutzung und danach jährlich, unabhängig von der Fahrhäufigkeit.
Darf ein Azubi ein S-Pedelec 45 km/h fahren?
Nein, für 45 km/h-Pedelecs ist ein Führerschein Klasse AM oder B erforderlich, den Jugendliche unter 16 nicht besitzen dürfen.
Wer ist für die UVV-Prüfung zuständig?
Eine befähigte Person gemäß BetrSichV, z. B. KFZ-Meister oder geprüfte Sicherheitsfachkraft. Externe Dienstleister sind ebenfalls möglich.
Was gehört alles in die Gefährdungsbeurteilung?
Streckenführung, Verkehrsdichte, Wettereinflüsse, technischer Zustand, Fahrkönnen, persönliche Schutzausrüstung.
Wie lange muss ich die Unterweisungsnachweise aufbewahren?
10 Jahre gemäß DGUV Vorschrift 1, Anlage 1 – digital oder in Papierform.
Kann ich die Unterweisung digital durchführen?
Ja, wenn die Inhalte vollständig vermittelt und die Teilnahme nachweisbar ist, z. B. durch E-Signaturen oder Quizabschluss.
Was tun, wenn ein Fahrzeug beim UVV-Check durchfällt?
Sofort stilllegen, Fehler beheben, erneute Prüfung einleiten. Fahrtenbuch dokumentieren, bis das Rad freigegeben ist.
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