Arbeitsmedizinische Vorsorge digital organisieren

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV — termingerecht, dokumentiert und nachweissicher für Unternehmen, Kommunen und Behörden.

Betriebsärztin prüft eine arbeitsmedizinische Vorsorge in einem hellen modernen Behandlungsraum

Was arbeitsmedizinische Vorsorge bedeutet

Die Arbeitsschutzmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, ihren Beschäftigten je nach Gefährdung Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge anzubieten und zu dokumentieren. Wer diese Pflicht nicht nachweisen kann, riskiert Bußgelder — und im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes.

UWC24 unterstützt Sie dabei, den gesamten Vorsorge-Prozess strukturiert abzubilden: von der Einladung und Terminverwaltung über die Dokumentation der Ergebnisse bis zum rechtssicheren Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft.

Vorsorgeuntersuchungen

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV-Anhang — Terminfindung, Erinnerungen und lückenlose Dokumentation. Keine Frist geht verloren, kein Nachweis fehlt.

Eignungsfeststellungen

Dokumentierte Feststellung der gesundheitlichen Eignung für besondere Tätigkeiten — etwa Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Nachtarbeit oder Gefahrstoffumgang.

ArbMedVV-Pflichtrahmen

Alle Vorsorgeanlässe nach ArbMedVV-Anhang strukturiert im Überblick — von Lärm und Gefahrstoffen bis Bildschirmarbeit. Zugeordnet zu Gefährdungsbeurteilung und Tätigkeiten.

Beratungsleistungen

Individuelle Beratung zu Vorsorge-Pflichten, Dokumentationsanforderungen und betriebsärztlicher Zusammenarbeit — für Personalverantwortliche und SiFa-Beauftragte.

Warum SiFa und HR auf ArbMedVV-Dokumentation angewiesen sind

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und HR-Verantwortliche stehen bei Betriebsprüfungen in der Pflicht: Vorsorgeanlässe müssen nachgewiesen, Fristen dokumentiert und Ergebnisse datenschutzkonform verwahrt sein. Fehlen Nachweise, haften Arbeitgeber persönlich — auch wenn ein externer Betriebsarzt eingebunden war.

  • Revisionssichere Nachweise nach §3 ArbMedVV — jederzeit abrufbar für Aufsichtsbehörden und BG-Prüfungen
  • Automatische Fristenüberwachung: Das System erinnert, bevor Vorsorgeintervalle ablaufen
  • DSGVO-konforme Datenhaltung — ärztliche Bescheinigungen getrennt vom allgemeinen HR-System
  • Geeignet für Unternehmen, Kommunen und Behörden — auch mandantenfähig für Träger
ArbMedVV
rechtssicher nach §3
DSGVO
konforme Datenhaltung
Seit 2007
Erfahrung im Arbeitsschutz

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Erfahren Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch, wie UWC24 Ihre arbeitsmedizinische Vorsorge strukturiert, dokumentiert und nachweissicher macht.